Umweltgutachten
Im Rahmen des Städtebauprojekts im Bereich des ehemaligen Trabrennbahnareals war eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die angestrebte Entwicklung durchzuführen. Mit den hierfür erforderlichen fachgutachterlichen Leistungen wurde das Büro Froelich & Sporbeck aus Bochum im Herbst 2019 beauftragt.
Die Erstellung der UVP durch das zuvor genannte Büro erfolgte bereits im Jahr 2020. Auf dieser Grundlage und unter Einbeziehung der aktuellen Fachplanungen wurde daraufhin das geplante Städtebauprojekt hinsichtlich der zu erwartenden Umweltauswirkungen bewertet. Der abgestimmte UVP-Bericht wurde planmäßig im Frühjahr 2021 vorgelegt. Aufgrund (u.a.) des Voranschreitens der Fachplanungen (Abschluss LPH 3) wurde der UVP-Bericht entsprechend der Planänderungen im Spätsommer 2021 erneut modifiziert.
Darüber hinaus wurde das Büro Froelich & Sporbeck mit der Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans zur Bilanzierung des vorhabenbedingten Eingriffs in Natur und Landschaft und der erforderlichen landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Planfeststellung des Heidesees nach § 68 WHG beauftragt.
Ein weitere Auftragsbestandteil war die Durchführung der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, die Erstellung des Umweltberichts zu § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nummer 2 BauGB sowie die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 16 UVPG und Anlage 4 UVPG im Rahmen der anstehenden Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Recklinghausen für den Bereich des ehemaligen Trabrennbahnareals.
Das Büro Froelich & Sporbeck beendete seine Arbeit Ende 2023.