Lärmschutzgutachten
Zur Vorbereitung der Bebauungsplanung für die Neunutzung des ehemaligen Trabrennbahngeländes ist neben einem Umweltgutachten auch die Erstellung eines Lärmgutachtens unter Berücksichtigung der geplanten Flächennutzung (Verkehrslärm aus Straßenneubau, Lärmauswirkung bestehender bzw. ggf. neuer Gewerbeflächen, Lärmschutzerfordernisse für das entstehende Wohngebiet) erforderlich. Mit den entsprechenden Leistungen der lärmschutz-technischen Betrachtung wurde im Herbst 2019 das Büro AFRY Deutschland GmbH aus Essen (vormals Pyöry Deutschland GmbH) beauftragt.
Die bis zum Frühjahr 2020 durchgeführte Lärmberechnung kam zu dem Ergebnis, dass zur Realisierung der vorgesehenen Wohnbebauung auf dem Trabrennbahnareal sowohl aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind. So sind neben einem Lärmschutzwall im südlichen Flächenabschnitt zwischen der Autobahnabfahrt Recklinghausen-Süd und der Kleingartenanlage zwei Lärmschutzwände zur Abschirmung des aus südöstlicher Richtung einwirkenden Verkehrslärm der Autobahn vorzusehen. Zudem wurden mit der Masterplanung weitere Empfehlungen hinsichtlich möglicher Gebäudehöhen und -ausrichtungen zur Erhöhung der passiven Lärmschutzfunktion der geplanten Wohnbebauung erörtert.
Der Abschlussbericht zur Lärmschutzbetrachtung wurde im Mai 2020 fertiggestellt.